Dies bedeutet für Sie als Kursteilnehmer, dass die sogenannte 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet) greift und die Pflicht zur Vorlage eines
1. Impfnachweises oder
2. Genesenennachweises oder
3. Testnachweises besteht.
Für die Testnachweise gilt, dass die zugrunde liegende Testung maximal 24 Stunden vor Kursbeginn zurückliegen darf und
• von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen oder überwacht wurde oder
• im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgt oder
• vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist.
Können Sie keinen dieser Testnachweise beibringen, besteht die Möglichkeit den PoC-Antigen-Schnelltest in unserem Testzentrum vor dem Kurs durchführen zu lassen. Dazu melden Sie sich bitte bis 3 Tage vor Kursbeginn per E-Mail an (ausbildung@drk-asz.de) und finden sich am Kurstag bis spätestens 07:30 Uhr im Kursraum ein.