· Aktuelles Kreisverband

Impfungen mit neuem Impfstoff von Novavax starten

Foto © Yannik Willing

Ab dem 28. Februar 2022 können die Impfungen mit dem neuen Impfstoff des Herstellers Novavax beginnen. Zunächst können Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich das Angebot nutzen.

Impfungen mit dem Impfstoff von Novavax können mit speziellen Gesundheitsimpftagen vom 28. Februar bis 5. März in Sachsen starten. Der Impfstoff steht laut Bundesgesundheitsministerium morgen zur Abholung bereit. Die erste Lieferung umfasst für Sachsen 69.000 Impfdosen. Der Impfstoff wird gemäß Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zunächst prioritär den Beschäftigten aus dem Gesundheits- und Pflegebereich angeboten, die ab 16. März von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind. Dies wird im Buchungsprozess entsprechend abgefragt.

Ab sofort können Termine über das Buchungsportal des DRK unter https://sachsen.impfterminvergabe.de/ gebucht werden. Impfungen mit Novavax sind in 13 ausgewählten staatlichen Impfzentren zunächst nur mit Termin möglich. Wenn der Novavax-Bedarf bei den von der Impfpflicht Betroffenen gedeckt ist, ist eine unverzügliche Freigabe für alle Interessenten geplant.

Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Ich freue mich, dass der neue Proteinimpfstoff von Novavax endlich verfügbar ist. Ich weiß aus vielen Gesprächen, dass es zahlreiche Menschen gibt, die auf diesen Impfstoff gewartet haben. Auch er schützt zuverlässig vor einer schweren Corona-Erkrankung. Indem wir den Impfstoff zunächst den Menschen im Gesundheits- und Pflegebereich anbieten, ermöglichen wir vielen von der Impfpflicht Betroffenen, ihre Immunisierung jetzt vorzunehmen. Er kommt noch rechtzeitig. Meine Bitte: Kümmern Sie sich schnellstmöglich um einen Termin. Damit kommen Sie ihrer Verantwortung zum Schutz vulnerabler Gruppen nach.«

Aufgrund der geringen Liefermengen wird es in jedem Landkreis und jeder Kreisfreien Stadt in einem staatlichen Impfzentrum ein Novavax-Angebot geben. Die Gesundheitsimpftage mit Novavax-Angebot finden an folgenden Impforten statt:

  • Dresden: Impfzentrum Messe Dresden
  • Leipzig: Impfzentrum Alte Messe
  • Chemnitz: Impfstelle Wilhelm-Rabe-Straße 6
  • Landkreis Bautzen: Impfstelle Kamenz, Volkshochschule
  • Landkreis Erzgebirge: Impfzentrum Aue, Lindenstr. 46c
  • Landkreis Görlitz: Impfstelle Löbau, Blumenhalle
  • Landkreis Leipzig: Impfstelle Geithain, Jugendtreff R 9
  • Landkreis Meißen: Impfstelle Neumarkt Arkaden Meißen
  • Landkreis Mittelsachsen: Impfstelle Freiberg, Meißner Gasse 19
  • Landkreis Nordsachsen: Impfstelle Bürgerhaus Eilenburg
  • Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: Impfstelle Jugendherberge Pirna-Copitz
  • Landkreis Vogtland: Impfzentrum Eich
  • Landkreis Zwickau: Impfstelle Zwickau, Autohaus Lueg

Die Pflegeeinrichtungen werden vom Sozialministerium zielgruppengerecht mit Informationsmaterial über die gesonderten Gesundheitsimpftage informiert. Dabei geht es auch um Möglichkeiten der Impfberatung. Ebenso wird über Social Media auf das Angebot hingewiesen.

Die Sächsische Impfkommission (SIKO) empfiehlt eine Impfung mit dem Impfstoff von Novavax (»Nuvaxovid«) allen Personen ab 18 Jahre. Für eine Grundimmunisierung sind zwei Impfungen mit einem Abstand von 21 Tagen empfohlen. Ungeimpfte Personen mit einer durchgemachten Coronavirus-Infektion können eine Impfstoffdosis Nuvaxovid frühestens nach 28 Tagen (optimal ab 3 Monaten) zur Komplettierung der Grundimmunisierung erhalten. Eine Auffrischungsimpfung wird frühestens nach 3 Monaten empfohlen – zum Einsatz kommen soll vorzugsweise ebenfalls Novavax. Für Schwangere und Personen, die mit einem mRNA-Impfstoff zuvor geimpft wurden, wird der Impfstoff derzeit nicht empfohlen.

Mit der ersten Novavax-Lieferung werden neben staatlichen Impfstellen auch Krankenhäuser für Impfungen des Personals sowie kommunale Impfstellen beliefert. Ab der zweiten Lieferung werden auch niedergelassene Arztpraxen einbezogen.

Nach der ersten Lieferung von 69.000 Dosen erwartet Sachsen in den darauffolgenden beiden Wochen gemäß Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums jeweils 48.000 Dosen, in der Woche danach 30.000 Impfdosen. Es wird jeweils die Hälfte zur Absicherung der Zweitimpfung zurückgelegt.

Quelle: Sächsisches Sozialministerium, https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1038618