Eine Versorgung auch Schwerstkranker im häuslichen Umfeld scheint daher im Endstadium schwerer Erkrankungen oft nicht mehr möglich. Und doch gibt es seit 2006 einen gesetzlichen Anspruch auf eine spezialisierte palliativmedizinische Versorgung im ambulanten Sektor. Nach Paragraph 37 SGB V besteht ein Anspruch auf eine intensivierte palliativmedizinische Versorgung bis zum Lebensende unter bestimmten Voraussetzungen (Erläuterung siehe unten).
Im Rahmen der sogenannten S –Spezialisierten A –Ambulanten P – Palliativ V – Versorgung ist eine medizinische Betreuung bis zum Lebensende möglich, v.a. wenn Patienten für sich den Einsatz lebensverlängernder Maßnahmen ablehnen. Auch für die Angehörigen ist die Anbindung an ein Palliativ-Team oftmals eine große Entlastung.
Aber was genau macht solch ein SAPV-Team? (auch oft Brückenteam genannt)
Eine SAP-Versorgung ist immer eine ergänzende Versorgung zur hausärztlichen Betreuung. An erster Stelle bleibt die Betreuung durch den Hausarzt, der den Patienten langjährig behandelt und betreut hat und daher auch oft die Patientengeschichte gut kennt. Das SAP-Team versorgt den Patienten in seinem häuslichen Umfeld (eigene vier Wände, aber auch Pflegeeinrichtungen und Wohngemeinschaften). Hauptaufgabe der Palliativmedizin ist die würdevolle und möglichst schmerzfreie Begleitung des Sterbenden. In einem ersten persönlichen Gespräch werden die Symptome und die Bedürfnisse der Patienten im Hinblick auf seine schwere Erkrankung ermittelt:
- schwere Symptome wie Schmerzen, Luftnot, Übelkeit, hochgradige Wunden
- der Bedarf an Pflegehilfsmitteln
- notwendige Unterstützung durch einen Pflegedienst oder andere medizinische Versorger, wenn es erforderlich ist und dem Patienten bei der Bewältigung seiner Erkrankung helfen kann
Das Brückenteam übernimmt also vorwiegend organisatorische und begleitende Aufgaben. Im Krisen – und Notfall kommen die Schwestern und Ärzte des Brückenteams nach Hause und tun ihr Möglichstes, das aktuelle Leiden oder die aktuelle Krise zu überstehen und zu lindern. Wenn es erforderlich ist auch jeden Tag. Dabei werden alle medizinischen Maßnahmen transparent dem Hausarzt übermittelt, damit auch dieser in seiner Funktion auf dem aktuellen Stand ist.
Wer genau hat Zugang dazu?
Palliativversorgung ist die aktive, umfassende Versorgung eines Patienten, dessen Erkrankung auf eine kurative Behandlung nicht anspricht. Kontrolle bzw. Linderung von Schmerzen, anderen Symptomen sowie von sozialen, psychischen und spirituellen Problemen ist oberstes Ziel (Definition der European Association for Palliative Care).
Alle Menschen mit schweren Erkrankungen und einem hohen Bedarf an Versorgung und Linderung und einer aufwendigen Versorgung haben Anspruch auf Palliativbetreuung:
- Die Erkrankung ist fortgeschritten und die Lebenserwartung ist begrenzt auf Tage, Wochen oder Monate.
- Dazu gehören nicht nur Krebserkrankungen, sondern viele degenerative neurologische Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Parkinson Syndrom, ALS und andere.
- Aber auch viele chronische Erkrankungen, die mit einer hohen Symptomlast einhergehen wie schwere dementielle Erkrankungen, Herzschwäche mit Luftnot, chronische autoimmunologische Erkrankungen oder aber bei absehbarer Lebenszeit mit großem Linderungsbedarf, der über die Möglichkeiten der allgemeinen palliativen Versorgung durch den Hausarzt hinausgehen, haben Anspruch.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die SAP-Versorgung ist eine Kassenleistung und wird von den gesetzlichen als auch den privaten Krankenkassen übernommen. Kosten kommen nur durch die ggf. bedingte Medikamentenzuzahlung falls keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.
Wer verordnet eine SAP-Versorgung?
Die grundlegende Einschätzung erfolgt durch den Hausarzt oder Facharzt (Onkologe, Gynäkologe, Urologe etc.) oder einen Krankenhausarzt, die eine Erstverordnung spezialisierter palliativmedizinischer Maßnahmen veranlassen. Oft wird diese zusätzliche Möglichkeit nicht in Betracht gezogen oder vergessen. Daher macht es Sinn, als Patient oder auch als Angehöriger die Ärzte direkt darauf anzusprechen und um eine Beratung zu bitten.
Für den Erzgebirgskreis ist das SAPV-Team des DRK Aue-Schwarzenberg zuständig.
Palliatives Brückenteam DRK Aue-Schwarzenberg
Schwarzenberger Straße 7
08280 Aue-Bad Schlema
Telefon: 03771 – 550038
Fax: 03771 – 550040
E-Mail: sapv@drk-asz.de