Der Infobrief 29-2020 des Arbeitgeberverbandes Wohlfahrts- und Gesundheitsdienste e.V. schafft Klarheit:
„Im Bundesanzeiger vom 31. Juli 2020 wurde die Änderung der Corona-Test-Verordnung des Bundes verkündet. Somit hat ab sofort jeder Einreisende aus dem Ausland innerhalb von 72 Stunden einen Anspruch auf einen kostenfreien Test. Die Tests werden durch die niedergelassenen Hausärzte oder durch Testambulanzen der Kassenärztlichen Vereinigung durchgeführt. Diese sind an den Flughäfen Leipzig/Halle sowie Dresden bereits eingerichtet.
Für Einreisende aus vom RKI ausgewiesenen Risikogebieten gilt weiterhin die Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung. Das heißt, es besteht eine Pflicht, dass unmittelbar nach Einreise in Sachsen das örtliche Gesundheitsamt über die Rückkehr aus einem Risikogebiet zu informieren und eine zweiwöchige Quarantäne einzuhalten ist. Diese kann durch die Vorlage eines negativen Testbefundes aufgehoben werden. Bis dahin muss in häuslicher Isolation verblieben werden. Die Tests sind kostenfrei und werden über die BundesVO durch den Gesundheitsfonds vergütet. Ergänzende Informationen wurden vom BMG in FAQ zu dem Themenkomplex Einreise veröffentlicht.“