Lehrgangsgebühren für die geforderte Anzahl betrieblicher Ersthelfer rechnet die ermächtigte Stelle im Anschluss an den Lehrgang direkt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft ab. Lehnt die Berufsgenossenschaft Zahlungen ab, sind diese von dem entsendenden Unternehmen nach Rechnungslegung zu tragen.
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie von uns eine Buchungsbestätigung via E-Mail. Damit erhalten Sie auch Ihr Anmeldeformular. Bitte bringen Sie dieses im Original und vollständig ausgefüllt (Firmenstempel, Angaben zur Berufsgenossenschaft, Unterschriften) zum Lehrgang mit! Nur so ist eine Abrechnung über Ihre Berufsgenossenschaft möglich.
Weitere Informationen zur Durchführung und Abrechnung von Erste-Hilfe-Kursen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft.
Für Mitglieder der BGW (Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege)
Informationen zur Kursübernahme unter folgendem Link (Verfahren zur Kostenübernahme BGW).
Für Mitglieder der BGN (Nahrung und Gastgewerbe)
Hinweise zur Kursanmeldung unter folgendem Link (Ersthelferausbildung BGN)
Für Mitglieder der Unfallkasse Sachsen
Hinweise zur Kostenübernahme unter folgendem Link (Verfahren zur Kostenabwicklung)
Für Mitglieder weiterer Berufsgenossenschaften
NEU: Abrechnungsformular BG
Seit 08/2021 stellt die DGUV ein neues Formular für die Abrechnung von Erste-Hilfe-Kursen zur Verfügung. Weitere Informationen HIER.