Folgende Kostenträger sind möglich:
1. Selbstzahler
Voraussetzung für die Teilnahme als Selbstzahler ist, dass Sie die Lehrgangsgebühr bis 5 Tage vor Lehrgangsbeginn unter Angabe der Lehrgangsnummer und des Namens auf unser Konto überweisen.
Verwendungszweck: Lehrgang/Name/ Datum
Bitte bringen Sie eine Kopie des Einzahlungsbeleges als Zahlungsbestätigung mit und übergeben diese bei Nachfrage dem Lehrgangsleiter.
2. Firma
Firma zahlt bar bzw. erhält eine Rechnung
3. Abrechnung über eine Berufsgenossenschaft (BG)
Bitte bringen Sie als BG-Teilnehmer die BG-Liste Abrechnungsformular), die Sie mit Ihrer Kurs-Anmeldebestätigung von uns erhalten, im Original und vollständig ausgefüllt zum Kurs mit.
BG Nahrungsmittel (BGN): Teilnehmer, die dieser BG angehören, benötigen eine separate Bewilligung (das Formular können Siehier beantragen)
BGW: Teilnehmer die dieser BG angehören benötigen eine separate Bewilligung (das Formular können Sie hier beantragen)
Firmen, die einer anderen BG angehören, können das normale BG-Teilnehmer Formular nutzen. Dieses finden Sie auch in der Bestätigungsmail nach der Anmeldung.
4. Abrechnung über die Unfallkasse
Bei Unfallkassen benötigen wir die Bestätigung der Unfallkasse ebenfalls im Original.HIER finden Sie alle wichtigen Informationen der Unfallkasse Sachsen.