Foto: DRK ASZ

Erste Hilfe Ausbildung (BG)

DRK-Ausbildungszentrum

Schwarzenberger Str. 7
(Nicolaipassage)
08280 Aue

Tel.: 03771 5500-46
Ausbildung @drk-asz.de

Ansprechpartnerin

Conny Müller
Ausbilderin  Erste Hilfe

Zum Download:

AGB
Datenschutzhinweise

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Für betriebliche Ersthelfer, Pädagogen von Oberschulen, Gymnasien, berufsbildenden Schulen und alle Interessierten

Die hohe Anzahl von Notfällen in den verschiedensten Bereichen macht es dringend notwendig, möglichst viele Ersthelfer auszubilden.

Kursanmeldung

Hinweis: Die Kursanmeldungen erfolgen über einen externen Link. 
Anmeldung Erste Hilfe Ausbildung (BG)

Nach § 26 Abs. 1 der "Grundsätze der Prävention" DGUV Vorschrift 1 errechnet sich die Anzahl der Ersthelfer, die mindestens zur Verfügung stehen müssen, wie folgt:
Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer,
bei mehr als 20 Versicherten:
a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % Ersthelfer der anwesenden Versicherten
b) in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten Beschäftigte, die einen Erste Hilfe Kurs für den Führerschein absolviert haben, können dann als betriebliche Ersthelfer bestellt werden, wenn
- der Kurs nicht älter als 2 Jahre ist und
- der Kurs von einer ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt wurde. Betriebliche Ersthelfer müssen alle 2 Jahre eine Erste Hilfe Fortbildung besuchen.

Kosten und Dauer

Dauer: 9 Unterrichtsstunden

Privatzahler 50,00 € /TN, Vorkasse 45,00 €
Unternehmen lt. Vorgabe BG /TN (Inhouse-Schulung mit zusätzlichen Fahrtkosten)

Die Kosten für die geforderte Anzahl der Ersthelfer in Firmen übernimmt grundsätzlich die zuständige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse. Die direkte Abrechnung übernehmen wir, bitte bringen Sie dazu das ausgefüllte Abrechnungsformular (BG-Liste) im Original zum Kurs mit bzw. senden Sie es uns vor Kursbeginn per Post zu.
Versicherte der Unfallkasse Sachsen reichen bitte die originale Kostenübernahmeerklärung mit ein.

Besonderheiten: Für Mitgliedsbetriebe der BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) muss vor Kursbeginn bei der BGN das Formular für die Kostenübernahme beantragt werden.
Für Mitgliedsbetriebe der BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) muss vor Kursbeginn das Formular über das Online-Portal heruntergelden werden.

Inhalte

  • Eigenschutz und Absichern von Unfällen
  • Helfen bei Unfällen
  • Wundversorgung
  • Umgang mit Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen
  • Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
  • Verätzungen
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen wie stabile Seitenlage und Wiederbelebung
  • praktische Übungsmöglichkeiten