Informationen zur Kitaöffnung
Ab Montag, 18.05.2020, sind alle Kindereinrichtungen wieder geöffnet!
Wir freuen uns, dass wir ab 18. Mai 2020 unsere Kindertagesstätten wieder öffnen können. Da für die bevorstehende Öffnung jedoch umfangreiche gesetzliche Festlegungen gelten, haben wir diese hier für Sie zusammengefasst:
Alle Kindertageseinrichtungen in Sachsen werden nur einen eingeschränkten Regelbetrieb aufnehmen. Das bedeutet auch, dass die „normale“ Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder im sogenannten eingeschränkten Regelbetrieb nicht möglich ist. Offene und teiloffene Konzepte werden bis auf Weiteres ausgesetzt.
Für die Wiedereröffnung im eingeschränkten Regelbetrieb gelten strenge Regeln:
• Es werden feste Gruppen mit fest zugewiesenen pädagogischen Fachkräften gebildet und jeder Gruppe wird ein fester Raum zugeordnet.
• Diese strikte Trennung wird auch im Außenbereich, in den Garderoben sowie in den Wasch- und Essensräumen eingehalten.
• Ziel ist es, eine Vermischung der Gruppen zu vermeiden, damit im Infektionsfall die Rückverfolgung der Infektionsketten klar nachvollziehbar ist und nur die betroffene Gruppe geschlossen werden muss.
Diese Bedingungen erschweren natürlich unser Handeln. Die pädagogischen Fachkräfte in ihren festen Gruppen müssen auch die Öffnungszeit abdecken, die wir dadurch in der gewohnten Länge nicht mehr aufrechterhalten können. Aus diesem Grund haben unsere Kindertagesstätten geänderte Öffnungszeiten, die per Elternbrief mitgeteilt werden.
Generell besteht jederzeit die Möglichkeit, dass es auf Grund der festen Zuordnung von Kindergruppe und pädagogischen Fachkräften zur Gruppenschließung kommen kann, wenn die pädagogischen Fachkräfte ausfallen sollten.
Wir hoffen sehr auf Ihr Verständnis und eine gute Zusammenarbeit, um den Kindern trotzdem eine schöne Zeit in der Kindereinrichtung zu gestalten. Wir sind insbesondere auf Ihre Unterstützung und Mithilfe angewiesen, den erweiterten Hygiene- und Schutzbestimmungen nachkommen zu können.
Alle getroffenen Festlegungen zur Kitaöffnung beziehen sich auf die Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-Cov-2-Pandemie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie auf die Handlungsempfehlungen für die Praxis zur Umsetzung des eingeschränkten Regelbetriebes ab 18. Mai 2020 in der Kindertagesbetreuung.