Elternassistenz unterstützt körper- und sinnesbehinderte Eltern, den Alltag mit Kind selbst bestimmt zu gestalten und für dessen Wohl zu sorgen. Die Eltern entscheiden selbst, wann, wo, wie und durch wen die Hilfe erfolgen soll. Erzieherische Belange bleiben in der Entscheidung der Eltern.
Als Leistung der Eingliederungshilfe fällt die Elternassistenz in die Zuständigkeit der Sozialhilfeträger.
Aufgaben der Elternassistenz:
Das Erziehungsrecht verbleibt bei den Eltern. Aufgabe einer Elternassistenz ist es nicht, die Kinder während der Abwesenheit der Eltern zu betreuen.
Elternassistenz besteht in der personellen Unterstützung durch eine Assistenzkraft in allen Bereichen des täglichen Lebens, in denen Mütter und Väter auf Grund ihrer Behinderung Hilfe und Unterstützung benötigen.
Unsere Mitarbeiter haben einen sozialen Beruf wie z.B. Ergotherapeut, Sozialassistent oder Kinderpfleger gelernt. Manche von ihnen sind Quereinsteiger mit umfassender Erfahrung im Umgang mit körperlich und/oder geistig beeinträchtigten Menschen. Sie alle verfügen über ein entsprechendes Maß an Einfühlungsvermögen und Empathie, Einsatzbereitschaft, Durchsetzungsvermögen sowie Fach-, und Sozialkompetenz.
Die Arbeitszeit orientiert sich an den Bedürfnissen der zu unterstützenden Familie und der Bewilligung durch den Sozialhilfeträger.