buehnenbild_auftrag_zelck_drk.jpg Foto: A. Zelck / DRKS

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Auftrag: das Humanitäre Völkerrecht

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Deutsches Rotes Kreuz
Hausnotruf und Assistenzdienste in Sachsen und Sachsen-Anhalt
Bremer Str. 10d
01067 Dresden
www.hnr.de
info@leben-einfach-sicher.de

Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und umsetzen können. Außerdem ist es Teil seines Auftrags, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien eines bewaffneten Konfliktes einzufordern.

  • Genfer Abkommen

    Die Genfer Abkommen sind Kernstück des humanitären Völkerrechts. Sie schützen Menschen vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit in Kriegssituationen. Dies gilt insbesondere für Personen, die nicht (mehr) an bewaffneten Auseinandersetzungen teilnehmen.
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  • Leicht verständlich

    Als Essenz des humanitären Völkerrechts schützen die Genfer Abkommen Menschen vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit im Krieg. Auf diesen Seiten werden die Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle in allgemeinverständlicher Sprache vorgestellt.
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