Schlacht von SolferinoSchlacht von Solferino (Gemälde von…

Auftrag des DRK

Verbreitungsarbeit der Regeln des humanitären Völkerrechts

Verbreitungsarbeit erklärt - Das Humanitäre Völkerrecht

Die Verbreitung der Regeln des humanitären Völkerrechts und der Grundsätze des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes ist eine der Hauptaufgaben der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. Sie ist Voraussetzung dafür, dass sich unter anderem die Teilnehmer bewaffneter Konflikte, aber auch die engagierten Mitglieder der Bewegung sie im Ernstfall kennen und respektieren.

Geschichte des humanitären Völkerrechts

Die ursprüngliche Genfer Konvention „zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde“ wurde im Jahr 1864 von 16 Staaten verabschiedet. In den folgenden Jahrzehnten wurde sie durch weitere Vereinbarungen ergänzt, etwa die Abkommen der Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907 sowie das Genfer Abkommen von 1929. Angesichts der technischen Entwicklungen des Zweiten Weltkriegs, durch die erstmals in großem Umfang Zivilisten betroffen waren, wurde der Schutzrahmen der Genfer Abkommen am 12. August 1949 auf Zivilpersonen ausgeweitet.

Die heute geltenden vier Genfer Abkommen von 1949 sowie die beiden Zusatzprotokolle von 1977 bilden das Herzstück des humanitären Völkerrechts. Sie bieten Schutz vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit während kriegerischer Auseinandersetzungen, insbesondere für jene, die nicht (mehr) aktiv an den Kämpfen beteiligt sind: verletzte, kranke oder schiffbrüchige Kombattanten sowie Zivilpersonen.

Bis zum Jahr 2015 haben 196 Staaten die Genfer Abkommen ratifiziert – eine beachtliche Errungenschaft. Doch dies allein genügt nicht. Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung muss weiterhin weltweit alles daran setzen, die künftige Umsetzung und Weiterentwicklung der Abkommen zu fördern und zu stärken. Ihr selbst auferlegtes Ziel bleibt es, den Opfern von Kriegen beizustehen, ihnen Schutz zu gewähren und ihnen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.