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Michael Handelmann / DRK
Satzung
DRK Kreisverband Aue-Schwarzenberg e.V.
§ 1 und § 2 der Satzung des DRK Kreisverbandes Aue-Schwarzenberg e.V.
§ 1 – Selbstverständnis
(1) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Aue-Schwarzenberg e. V. (im folgenden Kreisverband) ist die Gesamtheit seiner Gliederungen (nachgeordnete Verbände, Organisationen und Einrichtungen) sowie deren Mitglieder auf dem Gebiet des Landkreises Aue-Schwarzenberg. Die Mitgliedschaft im Deutsches Rotes Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutsches Rotes Kreuz mitzuwirken.
(2) Der Kreisverband ist Mitgliedsverband des „Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Sachsen e.V.“.
(3) Das Deutsches Rotes Kreuz ist die nationale Rotkreuzgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Als Teil davon nimmt der Kreisverband die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Rotkreuz-Abkommen, den Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond- Konferenzen ergeben. Er achtet auf deren Durchführung in seinem Gebiet und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens.
(4) Das Deutsches Rotes Kreuz ist von der Bundesregierung und vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz als nationale Rotkreuz-Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland im Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommen anerkannt und wirkt im ständigen Sanitätsdienst der Bundeswehr unter der Verantwortung der Bundesregierung als freiwillige Hilfsgesellschaft mit.
(5) Der Kreisverband ist ein anerkannter Verband der freien Wohlfahrtspflege und freien Jugendhilfe. Er nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.
(6) Das Jugendrotkreuz (JRK) ist der anerkannte Jugendverband des Deutsches Rotes Kreuz. Durch seine Erziehungs- und Bildungsarbeit führt das JRK im Kreisverband und seinen Ortsvereinen junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das JRK des Kreisverbandes und seiner Ortsvereine vertritt die Interessen der jungen Menschen des Deutsches Rotes Kreuz im Bereich des Kreisverbandes und seiner Ortsvereine.
(7) Der Kreisverband bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung:
Menschlichkeit,
Unparteilichkeit,
Neutralität,
Unabhängigkeit,
Freiwilligkeit,
Einheit und
Universalität.
Diese Grundsätze sind für ihn und seine Gliederungen sowie deren Mitglieder verbindlich.
(8) Das Deutsches Rotes Kreuz ist mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Teil der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung.
§ 2 – Aufgaben
(1) Der Kreisverband stellt sich aufgrund seines Selbstverständnisses (§ 1) und seiner Möglichkeiten (§ 30) insbesondere folgende Aufgaben:
Verbreitung der Kenntnis des Humanitären Völkerrechts sowie der Grundsätze und Ideale der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung
Hilfe für die Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notsituationen
Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben
Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt, der Jugend und des Sports
Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften
(2) Der Kreisverband fördert die Tätigkeit und Zusammenarbeit seiner Gliederungen und deren Mitglieder. Ihm obliegt die Vertretung der Ortsvereine sowie deren Gliederungen gegenüber dem Landesverband, dem Land- oder Stadtkreis und den auf Kreisebene tätigen sonstigen Verbänden und Einrichtungen. Er arbeitet eng mit den übrigen Kreisverbänden und mit den Schwesternschaften vom Roten Kreuz innerhalb seines Bereichs zusammen.
(3) Der Kreisverband wirbt für seine Aufgaben in der Bevölkerung. Er sammelt für die Erfüllung dieser Aufgaben Spenden.