Hauswirtschaftliche Versorgung
Wohnung, Einkauf, Wäsche – in dieser Hinsicht stellt die Bewältigung des Alltags für viele Menschen eine Belastung dar. Wenn zusätzlich Erkrankungen oder Gebrechlichkeiten vorliegen und die vielen Haushaltsaufgaben nur noch eingeschränkt abgearbeitet werden können, kann auch schon ein wenig Hilfe enorm entlasten.
Die Abrechnung der hauswirtschaftlichen Versorgung erfolgt im Rahmen des Entlastungsbetrages (Kostenübernahme der Pflegekasse bis 131,00 € monatlich) oder als Privatleistung.
Entlastungbetrag nach §45b SGB XI
Der Entlastungsbetrag kann von allen Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden. Der Leistungsbetrag beträgt derzeit 131,00 € monatlich und wird durch die Pflegekassen festgelegt. Die Abrechnung des Entlastungsbetrages erfolgt mittels Abtrittserklärung direkt zwischen Pflegekasse und Pflegedienst.
Mit diesem Leistungsbetrag können Sie Freizeitaktivitäten (Spaziergänge, Betreuung, Spiele, Vorlesen etc.) oder hauswirtschaftliche Arbeiten (Einkauf, Reinigung der Wohnung, Hausordnung etc.) durchführen lassen.