Die hohe Anzahl von Notfällen in den verschiedensten Bereichen macht es dringend notwendig, möglichst viele Ersthelfer auszubilden, um eine schnelle und sichere Hilfe zu gewährleisten.
Nach § 26 Abs. 1 der "Grundsätze der Prävention" DGUV Vorschrift 1 errechnet sich die Anzahl der Ersthelfer, die mindestens zur Verfügung stehen müssen, wie folgt:
Beschäftigte, die einen Erste Hilfe Kurs für den Führerschein absolviert haben, können dann als betriebliche Ersthelfer bestellt werden, wenn
Betriebliche Ersthelfer müssen alle 2 Jahre eine Erste Hilfe Fortbildung besuchen.
Hinweis: Die Kursanmeldungen erfolgen über einen externen Link.
Anmeldung Erste Hilfe Ausbildung (BG)
Dauer: 9 Unterrichtsstunden
Privatzahler 50,00 € /TN, Vorkasse 45,00 €
Unternehmen lt. Vorgabe BG /TN (Inhouse-Schulung mit zusätzlichen Fahrtkosten)
Die Kosten für die geforderte Anzahl der Ersthelfer in Firmen übernimmt grundsätzlich die zuständige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse. Die direkte Abrechnung übernehmen wir, bitte bringen Sie dazu das ausgefüllte Abrechnungsformular (BG-Liste) im Original zum Kurs mit bzw. senden Sie es uns vor Kursbeginn per Post zu.
Versicherte der Unfallkasse Sachsen reichen bitte die originale Kostenübernahmeerklärung mit ein.
Besonderheiten: